Was muss beachtet werden, wenn wir mit unserem Club mit einem eigenen Stand auf einer der Oldtimermessen präsentieren?
Dürfen wir Videos oder Bilder zeigen, Musik abspielen? Wie komme ich an die Nutzungsrechte, wer ist Absprechpartner? Wie schaut es mit dem Verkauf von Artikeln aus unserem Clubshop auf einer Messe aus? Darf ich auf einem Clubstand gewerblich tätig werden? Was muss ich gegenüber dem Messeveranstalter beachten?
Diese Fragen klären wir mit Rechtsanwalt Dr. Götz Knoop, juristischer Beirat des DEUVET (Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.).